Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketshop der FA Kontroll
Data Service GmbH
Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch
an uns übermittelten Bestellungen und müssen bei jeder Bestellung
von Ihnen anerkannt werden. Die Gebührenordnung in der jeweils
geltenden Fassung sind Vertragsbestandteile und bleiben hiervon unberührt.
Vertragsabschluss
Mit Anklicken des Buttons „Bestellen" im Schritt 4 des Bestellvorganges
kommt ein rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und
der Firma Kontroll Data Service GmbH, Hauptplatz 11,
4860 Lenzing zustande.
Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und können
jederzeit über den Kundenlogin unter dem Punkt „Persönliche
Daten“ und „Meine Bestellungen“ eingesehen werden
Vertragssprache
Die Vertrags- Bestell- Geschäfts- und Beschwerdesprache ist Deutsch.
Preise
Es gelten ausschließlich die Tarife gemäß der Gebührenordnung
in der jeweils geltenden Fassung.
Versandkosten
Für die Bestellung einer Saison-Parkkarte, die nicht ausgedruckt
werden kann, sondern per Post zugestellt wird, fallen zusätzliche
Versandkosten an.
Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung und Zahlung der bestellten Produkte erfolgt in Euro
und wird im Zuge des Onlinebestellvorgangs mittels PayPal, Kreditkarte
oder Banküberweisung im Voraus getätigt.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort
A-4860 Lenzing, Hauptplatz 11,
Gerichtsstand ist 4840 Vöcklabruck.
Lieferung
Nach erfolgtem Bestellvorgang können die Parktickets, welche mit
dem Druckersymbol gekennzeichnet sind, sofort mit dem Button „Ticket
hier herunterladen" von Ihnen ausgedruckt werden. Darüber hinaus
erhalten Sie umgehend per Mail eine Bestellbestätigung und einen
Link zum Herunterladen der Parktickets(Tagesbewilligungen)zugesandt und
es können diese von Ihnen gespeichert und ausgedruckt werden. Die
Online-Tickets, welche mit einem Druckersymbol gekennzeichnet sind, werden
nicht auf dem Postweg zugestellt. Sie sind selbst dafür
verantwortlich die Tickets so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig
und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Insbesondere sind
die Parktickets in Originalgröße auszudrucken. Nicht prüfbare
Parktickets im Rahmen einer Gebührenkontrolle sind ungültig
im Sinne der Gebührenordnung der Fa.
Kontroll Data Service GmbH in der jeweils geltenden Fassung.
Die Tagesbewilligungen (Parkticket) zum selbständigen Ausdrucken
sind nicht übertragbar und gelten nur für das im Tagesbewilligungsformular
eingetragene KFZ Kennzeichen.
Rücktritt, Rückgabe und Umtausch
Die Tagesbewilligungen (Parktickets), welche als Onlineticket zum selbständigen
Ausdruck angeboten werden, können nicht storniert, umgetauscht oder
rückgekauft werden, es besteht kein Rücktrittsrecht.
Hinsichtlich Rückkauf und Umtausch von Parksaisonkarten gelten die
festgesetzten Bedingungen in der Gebührenordnung
der Firma Kontroll Data Service GmbH in der jeweils geltenden Fassung.
Sonstiges
Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss solcher
Rechtsnormen,
die auf das Recht anderer Staaten verweisen und des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand
ist Vöcklabruck.
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine
Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet
werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt
oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten,
die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen
aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen
am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig
ab Jänner 2013 (letzte Aktualisierung)
Hier
als PDF herunterladen
www.parkkarte.at
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