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FAQ: Das wollen Kunden häufig wissen…...

Die wichtigsten Informationen zum Thema Parken, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich an die telefonische Service-Line wenden. Die Mitarbeiter sind von MO bis FR in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr für sie da und beantworten gerne ihre Fragen oder helfen ihnen weiter.


Ab welcher Parkdauer ist ein Parkschein zu lösen?

Die Gebührenpflicht gilt ab Beginn des Parkvorganges. Daher ist unverzüglich, auf dem schnellsten Weg beim Ticketautomaten ein Parkticket zu lösen und gut sichtbar und vollständig lesbar im KFZ(am besten fahrerseitig hinter der Windschutzscheibe)zu deponieren.
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Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen kostenpflichtig?
NEIN! Jedoch sind diese ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen. Das Parken/Abstellen von einspurigen KFZ oder Fahrrädern auf den für mehrspurige KFZ vorgesehenen Parkflächen ist verboten! Widrigenfalls ist die FA KDS zur Verrechnung einer Mehrgebühr (Ersatzleistung) laut Tarifbestimmungen berechtigt.
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Müssen Inhaber eines Behinderten-Ausweises die ihr Kfz am Gelände
abstellen ein Parkticket lösen?

NEIN! Inhaber eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b StVO (für dauernd stark gehbehinderte Personen) können kostenlos die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzen, in dem gut sichtbar und vollständig lesbar der entsprechende, gültige Ausweis hinter der Windschutzscheibe deponiert wird.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge und Notdienste?
JA! Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen kein Parkticket.
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Ist das Abstellen, Parken von Reisebussen und/oder Wohnmobilen erlaubt?
Für Busse, LKW, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile, Campingbusse etc. ist sofern eine Parkerlaubnis
gegeben ist (Beschilderung und Hinweistafeln vor Ort beachten) pro benützter Parkfläche (PKW-Maße!!)
ein Parkticket zu lösen. Übernachten, Campieren, Grillen und offenes Feuer ist verboten!
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Wo und wie kann ich eine Saisonparkkarte erwerben?
Entweder online unter www.parkkarte.at unter dem Menüpunkt Parkkartenshop, bei der Service-Line unter der Telefonnummer +43(0)50 4020 3354 oder bei einem unserer Vertriebspartner vor Ort. Eine Liste der Direktverkaufstellen finden sie auf unserer Website www.parkkarte.at unter dem Menüpunkt Parkkarte vor Ort kaufen. Unsere Mitarbeiter der Service-Line geben ihnen ebenfalls gerne alle Informationen.
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Was passiert wenn ich die Saison-Parkkarte verliere?
Ersatz für Saisonparkkarten wird nur bei Verlust oder Diebstahl gegen Nachweis(Verlust-Diebstahlanzeige) und gegen Erlag der Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15,00€ gewährt.
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Ich habe vergessen meine Parksaisonkarte mitzunehmen.
Kann ich ohne Karte gebührenfrei parken?

NEIN! Die Saisonkarte ist nicht personalisiert(kein Name, kein KFZ KZ), also übertragbar. Eine Überprüfung ob die Karte vergessen wurde oder zeitgleich in einem anderen Fahrzeug deponiert wurde, ist daher nicht möglich. Es ist jedenfalls ein Parkticket zu lösen.
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Wo und wie kann man am jeweiligen Standort erkennen, dass der Parkplatz kostenpflichtig ist?
Die Kundmachung erfolgt durch Hinweistafeln und teilweise Bodenmarkierungen bei jeder Einfahrt und bei den PSA. Das gesamte Gelände ist Privatgrund und es gilt die StVO.
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Wie viel kostet das Parken an den Bade- und Erholungsanlagen?
Die Kosten der jeweiligen Standorte sind unterschiedlich. Die gültigen Tarife erfahren sie vor Ort bei den Hinweistafeln und am jeweiligen Aushang/ Display der PSA (Ticketautomaten).
Auf unserer Website www.parkkarte.at finden sie alle gültigen Tarife unter dem Menüpunkt PREISE.
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Wann gilt die Tarifpflicht?
Die Parkflächen sind während des Bewirtschaftungszeitraumes je nach Standort täglich in der Zeit von 10:00 bis 17:00 bzw. 18.00 Uhr kostenpflichtig. Von 17:00 bzw. 18.00 Uhr bis 00:00 Uhr besteht keine Gebührenpflicht. In der Zeit von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist das Parken verboten (Nachtparkverbot)! Die gültigen Bewirtschaftungszeiten für jeden Standort erfahren sie vor Ort bei den Hinweistafeln und am jeweiligen Aushang/ Display der PSA (Ticketautomaten).
Auf unserer Website www.parkkarte.at finden sie die Bewirtschaftungszeiten für jeden Standort unter dem Menüpunkt PREISE.
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Wo befinden sich die Parkticketautomaten?
Im jeweiligen Park-Gelände sind zumindest 2 oder mehr Ticketautomaten angebracht die durch eine Hinweistafel „P“ über dem Automaten gekennzeichnet sind.
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Wenn kein Kleingeld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit irgendwo Geld zu wechseln?
NEIN! Grundsätzlich sind jedoch die Betreiber der Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen vor
Ort angehalten als Kundenservice kleinere Geldscheine (€5, €10, €20) zu wechseln. Auch bei den Kontrollorganen besteht grundsätzlich die Möglichkeit Geld zu wechseln, sofern diese vor Ort angetroffen werden. Haben sie jedoch bitte Verständnis das dies nur in begrenztem Ausmaß möglich ist.
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Kann man auch bargeldlos bezahlen?
JA - bei einem Teil der Parkautomaten ist die Bezahlung über NFC möglich. Bei allen Standorten gibt es die Möglichkeit über EASYPARK online mit dem Handy zu bezahlen. Weitere Informationen finden sie direkt bei den Parkautomaten.
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Was ist wenn eine Störung beim Parkautomaten auftritt?
Ein Defekt oder Störung des Parkautomaten berechtigt nicht zum kostenlosen Parken!
Bei Defekt eines PSA oder wenn ein PSA außer Betrieb ist, ist unverzüglich die Störungsstelle unter der Telefonnummer +43(0)50 4020 3358 zu informieren und ein anderer PSA zu nutzen. Der Mitarbeiter benötigt die Nummer/die Parkzone des defekten PSA und gegebenenfalls ihren Namen und ihr KFZ Kennzeichen(falls der defekte PSA bei einem Münzstau die bereits eingeworfenen Münzen nicht mehr retour gibt) Nur wenn die Störung des PSA gemeldet wird und alle nötigen Daten bei der Störungsstelle registriert sind kann der Defekt umgehend behoben und eine gegebenfalls Überzahlung vergütet werden. Es ist jedenfalls ein Parkticket an einem anderen PSA zu lösen. Bei Nichtbeachtung und Parken ohne Parkschein ist bei einer Kontrolle eine Mehrgebühr (Ersatzleistung) zu bezahlen!
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Mein Parkticket/meine Saisonparkkarte war bei einer Kontrolle nicht ordnungsgemäß hinterlegt. Ich habe eine Ersatzleistung erhalten. Muss ich diese Mehrgebühr zahlen?
Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Gebührenentrichtung ist nur dann gegeben wenn zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Kontrollorgan das Ticket/die Parkkarte im KFZ so hinterlegt wurde, dass diese für den Controller vollständig lesbar und gut sichtbar ist. Der Besitz und/oder die Vorlage eines Parktickets oder einer Parksaisonkarte im Nachhinein erfüllt diese Vorgabe nicht, da diese nicht personalisiert sind (kein Name, kein KFZ KZ registriert)ein eindeutiger Nachweis daher nicht möglich ist, da es sich theoretisch um ein Ticket/eine Saisonparkkarte einer anderen Person handeln könnte und zeitgleich in einem anderen KFZ deponiert war. Die Mehrgebühr(Ersatzleistung) ist sohin gerechtfertigt und zu bezahlen.
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Was kann ich tun, wenn ich eine Ersatzleitung für fehlerhaft bzw. ungerechtfertigt halte?
Begründete Einwendungen gegen eine Vorschreibung können mittels Mehrgebührenformular
bei der KDS Servicestelle eingereicht werden. Das Formular finden sie auf unserer Website www.parkkarte.at unter dem Menüpunkt Ersatzleistungsformular. Der Fall wird geprüft und das Beurteilungsergebnis wird anschließend mitgeteilt. Sie können sich auch an die telefonische Service-Line +43(0)50 4020 3354 wenden um Informationen einzuholen.
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Wo sind weitere Informationen über das Parken an den Anlagen erhältlich?
Unsere Mitarbeiter bei der Service Hotline +43(0)50 4020 3354 stehen ihnen zu den Bürozeiten
gerne für Auskünfte, Anliegen und Fragen zur Verfügung oder sie wenden sich per E-Mail an service@parkkarte.at an uns.
Weitere Informationen erhalten sie auf unserer Website www.parkkarte.at.
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Ich habe eine Beschwerde oder Anregung?
Diese bitte telefonisch bei der Service-Linie einbringen +43(0)50 4020 3354
oder unser Formular dafür benutzen.
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